Martin Sträßer MdL

Die Landesregierung NRW hat am vergangenen Freitag die Projekte der Städtebauförderung 2024 getroffen. Darunter fallen drei Regelprogramme, „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Für das Jahr 2024 werden in NRW insgesamt 204 Projekte mit rund 416 Millionen Euro gefördert.

Velbert erhält Fördergelder in Höhe von insgesamt 8.672.000 Euro. Dazu der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: „Die Unterstützung der ländlichen wie städtische Räume bleibt für unsere Landesregierung eine zentrale Aufgabe. Die Fördermittel können für bedarfsorientierte Maßnahmen eingesetzt werden, mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte weiter zu stärken. Die Bereitstellung der hohen Fördersummen für die Städte Velbert und Wülfrath begrüße ich daher ausdrücklich.“

Folgende Einzelprojekte erhalten im Rahmen der Städtebauförderung 2024 Finanzmittel:

Velbert, Ortszentrum Neviges: 8.102.000 Euro zur Förderung der Neugestaltung des Bereichs „Auf der Beek“, zur Förderung der Umgestaltung des Altstadtbereiches sowie die Förderung von Arbeiten an den Außenanlagen am Schloss Hardenberg
Velbert, Innenstadt: 570.000 Euro für die Förderung des Programms zur städtebaulichen Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen sowie die Aufwertung von Flächen am Nikolaus-Ehlen-Gymnasium

„Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in den Städten und Gemeinden abzubauen. Ob energetische Erneuerung von Gebäuden, Herstellung von Barrierefreiheit, Neugestaltung von öffentlichen Plätzen oder eine klimaangepasste Stadtentwicklung, wir stehen an der Seite unserer Kommunen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.

Hinweis:
Die Förderung erfolgt auf Basis der zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW beschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder sowie gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land NRW.

Mit dem Prinzip der Gesamtmaßnahme wird ein integrierter Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung von ganzen Gebieten und Quartieren verfolgt. Hierfür stellen das Land NRW und der Bund den Kommunen Finanzhilfen zur Verfügung.

 

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